Mani's Blog

3. Sonntag im Jahreskreis: Gott „liest“

Im Sonntagsevangelium aus der Feder des Evangelisten Lukas (Lk 1,1-4;4,14-21) hören wir, wie er sein Evangelium der „Barmherzigkeit Gottes“ beginnt. Lukas erzählt uns von seinen Quellen, den Augenzeugen, „Dieners des Wortes“, wie er sie nennt. Als „Diener des Wortes“ tritt auch Jesus in seiner Heimat-Synagoge auf. Er nimmt, wie er es sicher gewohnt war, am Sabbat-Gottesdienst (am Samstag) teil, darf aus der Buchrolle des Propheten Jesaja vorlesen. Jesus war ein Lektor, so würden wir ihn in unserer Liturgie nennen, er verkündet die Lesung, gibt diesem „Wort Gottes“ seine Stimme! Jesus gibt den Zeilen im Jesaja-Bibeltext nicht nur seine Stimme, er definiert seine Berufung und seinen Auftrag über diese hochheiligen Worte. Er sieht sich als Erfüllung dieser Ankündigungen: Gottes Geist ruht auf ihm. Er ist gesalbt. Er ist zu den Armen gesendet, ihnen eine frohe Botschaft zu bringen! Und so wird aus dem „Vorleser“ in der Synagogenfeier, ein „Vorgeher“ der verändernden Botschaft Gottes! Nicht nur wir lesen die Heilige Schrift, die Bibel liest auch uns!

An dieser Stelle ein großes „Danke!“ an alle Lektorinnen und Lektoren in unserer Pfarre! Euer Dienst ist wahre Verkündigung! Viel Segen!

Foto: Hanspeter Lechner

Der Dienst der Lektorin/des Lektors

Die wichtigste Aufgabe der Lektorin/des Lektors ist die Verkündigung des Wortes Gottes. In der Feier der Eucharistie und der Wort-Gottes-Feier trägt sie/er aus der Heiligen Schrift die Erste und/oder die Zweite Lesung vor. Damit leiht sie/er sozusagen Gott ihre/seine Stimme, dass sein Wort verlauten kann. Weitere Aufgaben können der Vortrag der Fürbitten und möglicher Texteinschübe in das Kyrie sein. Wenn möglich, sollte eine Lektorin/ein Lektor nicht alle Vorlese-Aufgaben allein übernehmen. Die Aufteilung der Aufgaben ist Ausdruck des Versammlungscharakters der Liturgiefeier und des gemeinsamen Priestertums der Getauften und Gefirmten. „Beim Einzug kann der Lektor, wenn kein Diakon seinen Dienst ausübt, das Evangelienbuch tragen.“ (Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 148)
Nach den Bestimmungen des Messbuches („Die Feier der Gemeindemesse“) gehört der Dienst des Lektors zu den Grunddiensten jeder Messfeier.